SAILIX 2013
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Hochseeschein - Infos
Hier finden Sie zusammengefasste Infos. Für detailliertere Auskunft lesen
Sie bitte die Hochseeausweis-Verordnung.
und die Änderungen der Hochseeausweis-Verordnung per 01.10.14
Der international anerkannte Hochseeausweis (International Certificate for Operators of
Pleasure Craft) berechtigt zum Führen von Segel- und/oder Motoryachten auf dem Meer. Er ist
geografisch und zeitlich unbeschränkt gültig
Voraussetzungen für den Erwerb des Hochseeausweises sind:
•
Kantonaler Schiffsführerausweis der Kat. A (Motorboot) oder Kat. D (Segelboot)
--> von Vorteil, aber keine Vorbedingung für die Kursteilnahme oder die praktische
Ausbildung auf See
•
Nothelferausweis, nicht älter als 6 Jahre
•
vollendetes 16. Lebensjahr
•
Attest über genügendes Hörvermögen
•
Attest über genügendes Sehvermögen
•
Bestandene Theorieprüfung
Die theoretische Prüfung für den Hochseeausweis ist für die Kategorien "Segelschiffe"
und "Motorschiffe" identisch und umfasst die Prüfungfächer Navigation, Schiffsführung,
Seemannschaft, Meteorologie, Rechtsfragen, Medizin an Bord, Gezeitenaufgaben und
Kartenaufgaben.
•
Fahrtenachweis über Praxis auf See
Für die Ausstellung ist ein Nachweis über folgende minimale Erfahrung zu erbringen:
Segelschiff: 3 Wochen Seefahrt mit mindestens 18 Tagen auf See und 1000
Seemeilen, davon mindestens 700 nach bestandener Theorieprüfung.
Motorschiff: 2 Wochen Seefahrt mit mindestens 10 Tagen auf See und 500
Seemeilen, davon mindestens 400 nach bestandener Theorieprüfung.